ERBRECHT

IM INTERESSE
ALLER BETEILIGTEN

Nachfolgeplanung und Erbfall

ERBRecht

Das Erbrecht regelt die Weitergabe von Vermögen und Pflichten einer Person nach deren Tod. Es umfasst zahlreiche Fragen, die von großer emotionaler und finanzieller Bedeutung sind. Eine sorgfältige rechtliche Beratung im Erbrecht ist daher unerlässlich, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden und die Interessen aller Beteiligten zu wahren. Unsere Kanzlei in Fritzlar bietet Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten – von der Nachlassplanung bis hin zur Durchsetzung von Erbansprüchen.

Erbrecht

Testament und Erbvertrag – Vorsorge für den Ernstfall

Eine der wichtigsten Vorsorgemaßnahmen im Erbrecht ist die Errichtung eines Testaments oder eines Erbvertrags. Diese Dokumente legen fest, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod verteilt werden soll und wer als Erbe eingesetzt wird. Wir beraten Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten der Testamentserstellung, den Formvorschriften und den rechtlichen Folgen Ihrer Verfügungen. Ob eigenhändiges Testament, notarielles Testament oder gemeinschaftliches Ehegattentestament – wir unterstützen Sie bei der optimalen Gestaltung Ihrer Nachlassregelungen und sorgen dafür, dass Ihre Wünsche rechtlich abgesichert sind.


Pflichtteilsrecht – Schutz der nächsten Angehörigen

Das deutsche Erbrecht sieht für nahe Angehörige einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch vor, der auch dann besteht, wenn sie im Testament nicht als Erben bedacht werden. Dies betrifft in der Regel Kinder, Ehepartner und unter Umständen auch die Eltern des Erblassers. Wir beraten sowohl Erben als auch Pflichtteilsberechtigte zu ihren Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit dem Pflichtteilsanspruch. Dabei helfen wir Ihnen, den Pflichtteil geltend zu machen, ihn durchzusetzen oder sich gegen überhöhte Forderungen zur Wehr zu setzen.

Vorweggenommene Erbfolge – Schenkung zu Lebzeiten

Um spätere Erbstreitigkeiten zu vermeiden und die Erbschaftssteuer zu optimieren, bietet sich in vielen Fällen die sogenannte vorweggenommene Erbfolge an. Hierbei werden Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten auf die Erben übertragen, oft in Form von Schenkungen. Wir beraten Sie bei der Gestaltung solcher Schenkungen und klären Sie über die rechtlichen und steuerlichen Folgen auf. Dabei achten wir darauf, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben, zum Beispiel durch Nießbrauchrechte oder Rückforderungsrechte.

 

Enterbung und Erbstreitigkeiten

Die Enterbung eines nahen Angehörigen kann zu erheblichen rechtlichen Auseinandersetzungen führen, insbesondere wenn Pflichtteilsberechtigte betroffen sind. Wir unterstützen Sie sowohl bei der rechtssicheren Formulierung einer Enterbung im Testament als auch bei der Verteidigung Ihrer Rechte, wenn Sie selbst enterbt wurden. Sollten Erbstreitigkeiten entstehen, vertreten wir Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht, um Ihre erbrechtlichen Ansprüche durchzusetzen.

Internationale Erbfälle

In Zeiten der Globalisierung spielen grenzüberschreitende Erbfälle eine immer größere Rolle. Dies betrifft sowohl Erben, die im Ausland leben, als auch Nachlassvermögen, das sich in verschiedenen Ländern befindet. Wir beraten Sie zu den besonderen Herausforderungen internationaler Erbfälle.

 

Nachlassabwicklung und Erbauseinandersetzung

Nach dem Tod eines Angehörigen stehen die Erben oft vor der Herausforderung, den Nachlass abzuwickeln und das Erbe gerecht zu verteilen. Dies kann zu Konflikten führen, insbesondere wenn mehrere Erben vorhanden sind oder das Erbe unübersichtlich ist. Wir beantragen Erbscheine für Sie. 

Erbrecht

Ihr zuverlässiger Partner im Erbrecht

Das Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das fundierte Fachkenntnisse und eine sorgfältige Planung erfordert. Ob bei der Nachlassplanung, der Abwicklung von Erbfällen oder der Durchsetzung von Erbansprüchen – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise und Erfahrung zur Seite. Vertrauen Sie auf unsere kompetente Beratung und engagierte Vertretung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Wir setzen uns für Ihre Rechte ein und sorgen dafür, dass Ihr Vermögen im Erbfall rechtssicher weitergegeben wird.

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