Ihr PARTNER FÜR FRAGEN RUND UM
Notarinnen und Notare haben ein öffentliches Amt inne und ihnen sind hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen. Sie üben eine präventive Rechtskontrolle aus und errichten Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und unmittelbar vollstreckbar sind.
Der Kauf von Immobilien oder Grundstücken stellt meist für die Beteiligten ein Geschäft mit herausragender finanzieller Bedeutung dar. Der Notar erstellt einen sicheren Kaufvertrag, damit keine der Vertragsbeteiligten in ungesicherte Vorleistung gehen muss. Wir erörtern mit Ihnen vor Erstellung des Entwurfs, welche Besonderheiten bei Ihrem Immobilienkauf zu berücksichtigen sind und wie Risiken ausgeschaltet oder minimiert werden können. Zudem unterstützen wir Sie bei sämtlichen weiteren Angelegenheiten rund um die Grundstücke wie beispielsweise Grundschulden oder Löschung von im Grundbuch eingetragenen Belastungen bzw. der Übernahme von Rechten.
Häufig stellt sich die Frage, ob Schenkungen bzw. Übergabe von Immobilien und Grundbesitz zu Lebzeiten für die Beteiligten im Wege der vorweggenommen Erbfolge sinnvoll sind. Wir beraten Sie hinsichtlich der Möglichkeiten der Übertragung von Immobilien in die nächste Generation oder andere Beteiligte, welche Rechte sich der Übergeber bzw. Schenker vorbehalten kann und welche Risiken bestehen. Regelmäßig sind bei Übergabeverträgen auch mögliche Pflichtteilsansprüche bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche ebenso zu berücksichtigen, wie steuerliche Aspekte oder Erbgeldzahlungen an Geschwister Kinder des Übernehmers.
Neben den betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten müssen Unternehmer auch eine Vielzahl rechtlicher Aspekte berücksichtigen. Schon im Gründungsstadium stellt sich die Frage nach der richtigen Rechtsform. Wir beraten Sie hierbei im Rahmen des Gründungsakt, vom Einzelkaufmann bis zur GmbH oder GmbH & Co. KG, bei späteren Änderungen des Gesellschaftsvertrages sowie sämtlichen Anmeldungen und Meldungen an das Handelsregister.
Als Vorsorgemaßnahme für den Notfall sollte eine General- und Vorsorgevollmacht vorliegen, durch die gewährleistet ist, dass die bevollmächtigte Person auch im Notfall z. B. über Bankkonten verfügen und die mit dem Notfall verbundenen finanziellen Angelegenheiten regeln kann. Die Vorsorgevollmacht umfasst die Entscheidungen über persönliche Angelegenheiten, insbesondere die Gesundheitssorge. Im Ernstfall legt die Patientenverfügung demgegenüber fest, welche medizinischen Behandlungen durchgeführt oder nicht durchgeführt werden sollen und bindet den Bevollmächtigten oder einen gerichtlich bestellten Betreuer, sollten sie wegen Ihres Zustandes nicht mehr vom behandelnden Arzt befragt werden können. Gerne erstellen und beurkunden wir für Sie individuelle General- und Vorsorgevollmachten auch mit Patientenverfügungen, die ihren Willen rechtssicher umsetzen.
Das Testament liegt die Vermögensnachfolge im Falle Ihres Versterbens fest. Der Gesetzgeber sieht dabei ausdrücklich vor, dass Testamente durch einen Notar errichtet werden können. Die notarielle Beratung und Testamentserrichtung stellt für den Beteiligten sicher, dass seine individuellen Wünsche fachkundig und rechtssicher umgesetzt werden. Außerdem können durch die Errichtung eines notariellen Testamentes auch Kostenvorteile genutzt werden, in dem die Erben bei Vorhandensein eines notariellen Testamentes in der Regel keinen Erbschein mehr beantragen müssen. Zudem wird durch die von uns vorgenommene amtliche Registrierung und die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht sichergestellt, dass das Testament für den Fall des Versterbens aufgefunden und vom Nachlassgericht eröffnet wird. Auch für junge Familien mit minderjährigen Kindern bietet das Testament Rechtssicherheit für den Fall, dass ein Elternteil unerwartet verstirbt.
Ist kein notarielles Testament vorhanden ist für die verbliebenen die Beantragung eines Erbscheines, der Auskunft über die Erben gibt, oft unumgänglich. Ohne den Nachweis über die Erbenstellung können die Erben weder über Immobilien noch Bankguthaben verfügen. Die Erstellung und Beurkundung eines Erbscheinsantrages erfolgt durch uns, ohne dass Ihnen hierdurch Mehrkosten entstehen.
Das Eingehen einer Ehe ist mit rechtlichen Folgen für die Ehepartner verbunden. Durch einen notariellen Ehevertrag können diese Rechtsfolgen auf die persönlichen Bedürfnisse und Lebensverhältnisse der Ehepartner angepasst werden, um eine maßgeschneiderte Lösung für gute und auch schlechte Zeiten zu finden.
Der Abschluss eines Ehevertrages setzt eine umfassende notarielle Beratung voraus. Gerne sind wir Ihnen behilflich und beraten Sie vor Abschluss eines Ehevertrages, den wir für Sie erstellen und mit ihnen beurkunden.
Ist die Ehe zerrüttet und trennen sich Ehepartner oder lassen sich scheiden, so können die Rechtsfolgen der Trennung und Ehescheidung, wie insbesondere der gesetzliche Güterstand, Zugewinnausgleichsansprüche, Unterhaltsansprüche Versorgungsanwartschaften sowie Erb- und Pflichtteilsansprüche in einer notariellen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung einvernehmlich festgelegt werden. Der Notar steht dabei als Träger eines öffentlichen Amtes für beide Beteiligte neutral und beratend zur Seite.
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