Rechtliche Klarheit bei
Das Grundstücksrecht ist ein zentrales Rechtsgebiet, das alle Rechtsfragen rund um den Erwerb, die Nutzung und die Veräußerung von Immobilien und Grundstücken regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Vorschriften, die sowohl private als auch gewerbliche Grundstückseigentümer, Mieter und Investoren betreffen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung in allen Fragen des Grundstücksrechts – von der Gestaltung von Kaufverträgen über die Durchsetzung von Grundbuchrechten bis hin zur Vertretung bei Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Der Kauf oder Verkauf eines Grundstücks stellt oft eine der größten finanziellen Entscheidungen im Leben dar. Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Gestaltung und Prüfung von Grundstückskaufverträgen, damit der Erwerb oder die Veräußerung Ihrer Immobilie rechtssicher abläuft. Dabei stellen wir sicher, dass alle wichtigen Regelungen, wie Kaufpreiszahlung, Übergabe und Lastenfreiheit, im Vertrag berücksichtigt sind. Auch bei der Klärung von Rechten wie Vorkaufsrechten oder Auflassungsvormerkungen stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Die Finanzierung von Immobilien erfolgt in der Regel durch die Bestellung von Grundpfandrechten, wie Hypotheken oder Grundschulden, zugunsten des Kreditgebers. Wir beraten Sie sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch bei der Eintragung solcher Grundpfandrechte im Grundbuch. Dabei achten wir darauf, dass Ihre Interessen als Kreditnehmer oder Kreditgeber gewahrt bleiben und dass die vertraglichen Vereinbarungen rechtssicher gestaltet sind. Sollte es zu Zahlungsausfällen oder Zwangsvollstreckungen kommen, stehen wir Ihnen ebenfalls rechtlich zur Seite.
Das Grundbuch spielt eine zentrale Rolle im Grundstücksrecht, da es die rechtlichen Verhältnisse an Grundstücken und Immobilien dokumentiert. Wir helfen Ihnen bei der Einsichtnahme ins Grundbuch, der Eintragung von Eigentumsrechten und der Sicherung von Belastungen, wie Grundschulden oder Hypotheken. Sollten Unstimmigkeiten im Grundbuch auftreten, setzen wir Ihre Eigentumsrechte durch und sorgen dafür, dass Ihre Rechte lückenlos im Grundbuch eingetragen und gesichert werden.
Viele Grundstücke sind mit sogenannten Grunddienstbarkeiten belastet, die die Nutzung des Grundstücks durch Dritte betreffen können – etwa Wegerechte, Leitungsrechte oder Nutzungsrechte. Diese Dienstbarkeiten können die Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks erheblich einschränken. Wir beraten Sie umfassend zu bestehenden Dienstbarkeiten und unterstützen Sie bei der Verhandlung über die Einräumung oder Löschung solcher Rechte.
Wir gestalten Teilungserklärungen und sind bei der Neuschaffung von Grundstückseinheiten durch Veranlassung des grundbuchrechtlichen Vollzuges behilflich.
Das Grundstücksrecht ist ein facettenreiches und oft sehr komplexes Rechtsgebiet. Ob beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie, bei Nachbarschaftsstreitigkeiten oder bei der Durchsetzung von Grundbuchrechten – unsere Kanzlei steht Ihnen mit fundiertem Fachwissen und langjähriger Erfahrung zur Seite. Wir beraten Sie umfassend und engagiert, um Ihre Rechte als Grundstückseigentümer, Käufer oder Verkäufer zu schützen und Ihnen in allen rechtlichen Belangen zur Seite zu stehen.
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