FAMILIENRECHT

WIR VERTRETEN
IHRE INTERESSEN

Ihre Interessen im Mittelpunkt

Familienrecht

Das Familienrecht ist eines der sensibelsten Rechtsgebiete, da es oft um sehr persönliche Angelegenheiten geht. In unserer Kanzlei stehen Ihre Bedürfnisse und die Ihrer Familie im Vordergrund. Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Familienrechts, sei es bei Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensaufteilung oder bei der Gestaltung von Eheverträgen.

Scheidung und Trennung

Eine Scheidung oder Trennung ist oft eine emotionale und rechtliche Herausforderung. Wir unterstützen Sie in dieser schwierigen Phase und helfen Ihnen, alle wichtigen Aspekte zu regeln: von der Vermögensaufteilung über den nachehelichen Unterhalt bis hin zur Klärung von Rentenansprüchen im Rahmen des Versorgungsausgleichs. Unser Ziel ist es, für Sie eine gerechte und nachhaltige Lösung zu finden, die Ihre Rechte wahrt und gleichzeitig den Stress reduziert.

Unterhaltsrecht

Im Unterhaltsrecht stehen finanzielle Fragen im Vordergrund, sei es in Bezug auf Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt. Wir berechnen Ihre Ansprüche oder Verpflichtungen sorgfältig und setzen diese, wenn nötig, konsequent durch. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Faktoren wie Einkommen, Lebensstandard und die Bedürfnisse der betroffenen Kinder.

Sorge- und Umgangsrecht

Das Wohl der Kinder steht bei Sorgerechts- und Umgangsrechtsfragen an erster Stelle. Ob es um das alleinige oder gemeinsame Sorgerecht geht, wir unterstützen Sie dabei, die beste Lösung für Ihre Kinder zu finden. Auch bei Streitigkeiten über das Umgangsrecht mit dem anderen Elternteil setzen wir uns für eine kindgerechte und faire Regelung ein. Wir helfen Ihnen, Ihre elterlichen Rechte zu wahren, ohne das Wohl der Kinder aus den Augen zu verlieren.

Eheverträge und Partnerschaftsverträge

Ein gut gestalteter Ehevertrag schafft Klarheit und Sicherheit für beide Ehepartner – sowohl vor als auch während der Ehe. Wir beraten Sie ausführlich über die Möglichkeiten der vertraglichen Regelung von Vermögensfragen, Unterhaltsansprüchen und Versorgungsansprüchen. Auch Lebenspartner, die nicht verheiratet sind, können durch Verträge ihre rechtlichen Verhältnisse regeln.

Vermögensaufteilung

Die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens kann bei einer Scheidung komplex sein, insbesondere wenn Immobilien, Ersparnisse oder Unternehmensanteile betroffen sind. Wir stehen Ihnen zur Seite, um eine faire und gerechte Vermögensaufteilung zu gewährleisten. Auch in Fällen, in denen es um die Durchsetzung von Zugewinnausgleichsansprüchen geht, beraten wir Sie kompetent und setzen Ihre Ansprüche durch.

Ihr zuverlässiger Partner im FAMILIenReCHT

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Bereich des Familienrechts. Gerade in diesen sensiblen und sehr persönlichen Angelegenheiten ist es entscheidend, sich auf die Kompetenz des Rechtsbeistands verlassen zu können und so sicherzustellen, dass das bestmögliche Ergebnis erzielt wird. Mit unserem fundierten Fachwissen unterstützen wir Sie gerne.

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